Krankschreibung per Telefon weiter möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beschlossen.
Zunächst war das Auslaufen der Regelung zum 20.4. gegen die Stimmen von Ärzteverbänden und Patientenvertretung beschlossen worden. Nach massiven Protesten aus Patientenvertretung, Politik und Ärzteschaft wurde verkündet, dass der Beschluss doch noch abgeändert wird.
Befristet bis zum 4. Mai 2020 darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu
7 Kalendertagen festgestellt werden.
Die Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur o.a. Regelung können Sie hier einsehen und herunterladen.